Für die Abwicklung der Geschäfte der Kranken- und Unfallfürsorge ist es erforderlich, dass Daten der Mitglieder und deren anspruchsberechtigten Angehörigen automationsunterstützt verarbeitet werden. Für die direkte Bezahlung von Rechnungen von Krankenanstalten, hausapothekenführenden Ärzten, Institutionen, die Krankentransporte durchführen, Optiker, Orthopäden und Hebammen, müssen aus dieser Datenverarbeitung an die genannten Zahlungsempfänger folgende Daten übermittelt werden
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